Brandschutztüren: nur noch mit Leistungserklärung einsetzbar
Aussentüren in Verbindung mit Feuerschutz- und Rauchschutz-Eigenschaften dürfen ab dem 1.11.2019 nur noch mit einer Leistungserklärung in Verkehr gebracht werden. Das «Zertifikat zur Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit» (Seite besuchen ) ist die Grundlage dafür. VARIOTEC bietet dem Schreiner die Möglichkeit, das europaweit zugelassene System für sich zu nutzen um weiter wie gewohnt Brandschutz- und Rauchschutz-Türen in Eigenfertigung oder im Bausatz All inklusive (ohne Fremdüberwachung!) anbieten zu können.
Was bedeutet das für Sie als Händler oder Verarbeiter?
Für sicherheitsrelevante Merkmale wie Feuerwiderstand, Rauchdichtheit und die Fähigkeit zur Freigabe von Fluchttüren muss der Hersteller zusätzlich den Nachweis erbringen, dass seine Produktion die deklarierten Leistungen der Türen dauerhaft erfüllt.
Dafür muss er eine Produktionskontrolle (WPK) einführen und überwachen lassen. Die Überwachung der Produktion und eine Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit wird von einer notifizierten Zertifizierungsstelle durchgeführt.
Hierbei möchten wir Sie gerne unterstützen und Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, welche Vielfalt an Varianten nun vorhanden sind, um Ansprüche und Wünsche der Kunden erfüllen zu können.